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Abgrenzung

Grenzen des Coachings: Wann eine Überweisung an eine Fachperson nötig ist

Lesezeit: 6 Minuten · Stand: 22. September 2026

Cover-Card Abgrenzung: Grenzen des Coachings – seit 2020 Verweispflicht nach den bso-Ethikrichtlinien (bso-Ethikrichtlinien)
Cover-Card Abgrenzung: Grenzen des Coachings – seit 2020 Verweispflicht nach den bso-Ethikrichtlinien (bso-Ethikrichtlinien)

Kurz beantwortet

Ein Coaching darf nicht behandeln, was eine ärztliche Abklärung oder eine Psychotherapie braucht. Die bso-Ethikrichtlinien, in Kraft seit dem 6. Oktober 2020 und für Mitglieder nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der bso-Statuten verbindlich, verpflichten dazu, fehlende Kompetenzen offenzulegen und auf weiterführende Fachpersonen hinzuweisen.

Coaching ist in der Schweiz kein reglementierter Beruf. Es gibt keine staatliche Bewilligungspflicht und keinen geschützten Titel. Genau deshalb hängt die Verantwortung, ein Anliegen richtig einzuordnen, stark von der einzelnen coachenden Person ab – und von den Regeln, denen sie sich freiwillig unterworfen hat.

Was die bso-Ethikrichtlinien von einem Coach verlangen

Der Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung (bso) hat seine Ethikrichtlinien am 6. Oktober 2020 an der Mitgliederversammlung verabschiedet. Für Mitglieder sind sie nicht freiwillig: Sie sind gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b der bso-Statuten zur Einhaltung verpflichtet, als natürliche wie als juristische Personen.

Im Abschnitt zur Professionalität halten die Richtlinien fest, dass Mitglieder «proaktiv informieren, wo ihnen bestimmte Kompetenzen fehlen», und «zugleich Vorschläge unterbreiten, wie diese weiteren Kompetenzen einbezogen werden können». Das ist die Grundlage für die Überweisung: Ein bso-Mitglied darf ein Thema nicht stillschweigend weiterbearbeiten, wenn es die eigene fachliche Zuständigkeit übersteigt.

Ergänzend gilt die Pflicht zur Auftragsklärung: Coaches legen ihre Beratungshaltung und ihren fachlichen Hintergrund offen, bevor die Zusammenarbeit beginnt. Wer diese Transparenz einfordert, erkennt frühzeitig, ob eine Anfrage überhaupt ins Coaching gehört.

Woran Sie merken, dass ein Anliegen über Coaching hinausgeht

Die Grenze zwischen Coaching und Psychotherapie ist keine Frage der Methode, sondern der Regulierung. Wer Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, braucht eine kantonale Bewilligung nach Art. 22 des Psychologieberufegesetzes (PsyG). Für Coaching existiert keine vergleichbare Vorschrift.

Praktisch bedeutet das: Sobald ein Anliegen einen Krankheitswert hat oder eine Behandlung nahelegt, verlässt es den Bereich, für den ein Coach zuständig ist – unabhängig davon, wie ähnlich das Gespräch einer Therapiesitzung aussieht. Die ausführliche Abgrenzung mit allen Kriterien steht im Beitrag Coaching oder Psychotherapie: wo die Grenze verläuft.

Was eine Überweisung für die Krankenkasse bedeutet

Coaching ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und wird von der Grundversicherung nicht übernommen. Das gilt unabhängig davon, ob ein bso-Mitglied das Anliegen an eine Fachperson weiterleitet oder nicht.

Psychologische Psychotherapie kann die Grundversicherung dagegen unter engen Voraussetzungen übernehmen: Sie muss von einer nach Art. 50c oder Art. 52e KVV zugelassenen Person oder Organisation erbracht werden, und sie braucht die ärztliche Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes mit einem passenden Weiterbildungstitel, wie es Art. 11b der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festlegt. Eine Überweisung durch einen Coach ersetzt diese ärztliche Anordnung nicht.

Wichtig für die Kostenfrage

Eine Empfehlung durch einen Coach ist kein Ersatz für die ärztliche Anordnung, die Art. 11b KLV für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung verlangt. Klären Sie den Weg zur Übernahme mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Was passiert, wenn ein Coach das Verweisen unterlässt

Für bso-Mitglieder ist ein Verstoss gegen die Ethikrichtlinien kein folgenloser Verstoss gegen eine Empfehlung. Der Verband führt eine unabhängige Ombudsstelle, die bei Konflikten vertraulich kontaktiert werden kann, sowie eine Ethikkommission, die Verstösse gegen den Kodex sanktioniert.

Wer sich «Coach» nennt, ohne einem Verband mit Ethik-Kodex anzugehören, unterliegt keiner dieser Instanzen. Es gibt keine staatliche Aufsicht, an die Sie sich wenden könnten. Deshalb lohnt sich vor Beginn eines Coachings der Blick auf die Verbandsmitgliedschaft – eine Übersicht der anerkannten Verbände und ihrer Kriterien finden Sie im Silo Anerkennung.

Wie Sie als Klientin oder Klient selbst prüfen können

Drei Fragen lassen sich vor oder während eines Coachings stellen, ohne dass es unhöflich wirkt:

Eine Person, die diese Fragen offen beantwortet, erfüllt bereits einen Teil der Auftragsklärung, die die bso-Ethikrichtlinien verlangen. Wie sich Coaching-Kosten dazu verhalten, zeigt der Silo Kosten.

Verweispflicht im Überblick
  bso-Mitglied Coach ohne Verbandsmitgliedschaft Psychotherapeutin / Psychotherapeut
Rechtliche Grundlage bso-Statuten Art. 6 Abs. 1 lit. b, Ethikrichtlinien keine PsyG Art. 22, kantonale Bewilligung
Pflicht zur Offenlegung fehlender Kompetenz ja, Ethikrichtlinien Abschnitt Professionalität nein, freiwillig berufsrechtlich geregelt
Beschwerdeinstanz Ombudsstelle und Ethikkommission bso keine kantonale Aufsichtsbehörde
OKP-Abrechnung möglich nein nein ja, unter Art. 11b KLV

Häufige Fragen zur Verweispflicht von Coaches

Muss jeder Coach in der Schweiz auf die Grenzen seiner Kompetenz hinweisen?

Gesetzlich nicht. Eine ausdrückliche Pflicht dazu gilt nur für Mitglieder von Verbänden mit verbindlichem Ethik-Kodex, etwa für bso-Mitglieder nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der Statuten.

Was passiert, wenn ein bso-Mitglied nicht verweist, obwohl es müsste?

Das kann bei der Ombudsstelle bso gemeldet werden. Die Ethikkommission des Verbands kann Verstösse gegen die Ethikrichtlinien sanktionieren.

Ersetzt eine Coach-Überweisung die ärztliche Anordnung für eine Psychotherapie?

Nein. Für die Übernahme durch die Grundversicherung verlangt Art. 11b KLV eine Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit passendem Weiterbildungstitel.

Zahlt die Krankenkasse das Coaching, wenn ein Coach dazu rät, es fortzusetzen?

Nein. Coaching ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, unabhängig von einer Empfehlung.

Gilt die Verweispflicht auch für Coaches ohne Verbandsmitgliedschaft?

Nicht in verbindlicher Form. Ohne Mitgliedschaft in einem Verband mit Ethik-Kodex gibt es keine vergleichbare Instanz, die eine Verweispflicht durchsetzt.

Wie unterscheidet sich die Bewilligungspflicht von Psychotherapie und Coaching?

Wer Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung ausübt, braucht eine kantonale Bewilligung nach Art. 22 PsyG. Für Coaching gibt es keine solche Bewilligungspflicht.

Dieser Beitrag ordnet die berufsethischen und rechtlichen Grundlagen ein. Er ersetzt keine ärztliche Abklärung und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand der Angaben: 22. September 2026.

Quellen
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung (bso) Ethikrichtlinien des bso verabschiedet an der Mitgliederversammlung vom 6. Oktober 2020 22. September 2026
Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG), SR 935.81 Art. 22 PsyG, Bewilligungspflicht Fassung mit Anwendungsdatum 1. Juli 2025 22. September 2026
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), SR 832.112.31 Art. 11b KLV Fassung mit Anwendungsdatum 1. August 2026 22. September 2026

Autor: Maik Möhring. klarheitscoach.ch ordnet Kosten, Steuerabzug und Anerkennung von Coaching in der Schweiz mit Primärquelle und Stand-Datum ein.