Steuerabzugs-Rechner: was ein Coaching nach Steuern kostet
Kurz beantwortet
Ein Weiterbildungsabzug senkt das steuerbare Einkommen, nicht die Steuer. Bei der direkten Bundessteuer sind höchstens CHF 13'000 abziehbar (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG), bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt der Höchstbetrag des Wohnkantons. Der Rechner führt beide Ebenen getrennt.
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
Warum zwei Ebenen getrennt gerechnet werden
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern haben eigene Tarife und eigene Abzugsregeln. Der Bund kennt keinen Gemeindesteuerfuss. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden stimmt. Genau daraus entstehen die widersprüchlichen Zahlen, die zum Weiterbildungsabzug im Umlauf sind.
Was der Rechner heute noch nicht kann
Er beziffert die Wirkung auf die direkte Bundessteuer exakt, weil der Bundestarif nach Art. 36 DBG geprüft vorliegt. Für die Kantons- und Gemeindesteuern gibt er den abziehbaren Betrag und den Höchstabzug aus, aber keine Frankenersparnis. Dafür braucht es den Einkommenssteuertarif jedes einzelnen Kantons, und die sind unterschiedlich gebaut: teils Stufentabellen, teils mathematische Formeln. Wir tragen sie kantonsweise nach und schalten jeden Kanton frei, sobald sein Tarif geprüft ist. Eine Schätzung wäre an dieser Stelle keine Vereinfachung, sondern eine erfundene Zahl.
Quelle des Bundestarifs
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer | Art. 36 DBG Verordnung des EFD vom 10. September 2025 über die kalte Progression, in Kraft seit 1. Januar 2026 | Fedlex, konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.