Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Eppenberg-Wöschnau: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

99% der einfachen Staatssteuer
Steuerperiode 2026.
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Für Eppenberg-Wöschnau gilt 2026 ein Steuerfuss von 99, gemessen als % der einfachen Staatssteuer. Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Solothurn, nicht die Gemeinde.

Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in Eppenberg-Wöschnau in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.

Was genau gilt

Datenblatt 2026
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer2574
Steuerfuss99
Einheit% der einfachen Staatssteuer

Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Staatssteuer. Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.

Eppenberg-Wöschnau ist eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss. Der Abzug bleibt derselbe wie überall im Kanton Solothurn, seine Wirkung in Franken ist geringer.

Der Steuerfuss allein sagt noch nichts über die Steuerlast einer Person. Dazu gehören der Tarif des Kantons Solothurn, die zulässigen Abzüge und das eigene Einkommen. Zwei Gemeinden mit gleichem Steuerfuss können deshalb zu unterschiedlichen Rechnungen führen, wenn Kirchensteuer oder weitere kommunale Abgaben hinzukommen. Diese Seite führt bewusst nur die Grösse, die für Eppenberg-Wöschnau amtlich publiziert ist.

Was der Steuerfuss von Eppenberg-Wöschnau nicht ist

Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Eppenberg-Wöschnau ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.

Warum die Bundessteuer separat läuft

Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Eppenberg-Wöschnau gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Solothurn setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.

Welcher Abzug im Kanton Solothurn zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Eppenberg-Wöschnau zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Eppenberg-Wöschnau, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'561,00CHF 2'910,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'644,00CHF 3'468,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'895,00CHF 3'998,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'400 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Abgrenzung

Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Eppenberg-Wöschnau einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.

Ein Hinweis vorab

Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.

Gemeinden im Bezirk Olten

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Solothurn

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Eppenberg-Wöschnau am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Häufige Fragen

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Eppenberg-Wöschnau ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Eppenberg-Wöschnau ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Woher die Zahl stammt

Für Eppenberg-Wöschnau liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.

Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.