Steuerfuss Feusisberg: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
data.sz.ch Gesamtsteuerfüsse der Schwyzer Gemeinden (ohne Kultussteuer) abzüglich Kantonssteuerfuss 110 %
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Steuerfuss Feusisberg, Stand 2026: 69, gemessen als % der einfachen Steuer (Bezirk und Gemeinde). Zusammen mit dem kantonalen Abzug des Kantons Schwyz ergibt sich daraus die Wirkung in Franken.
Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in Feusisberg in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 1321 |
| Steuerfuss | 69 |
| Einheit | % der einfachen Steuer (Bezirk und Gemeinde) |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Steuer (Bezirk und Gemeinde). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Feusisberg ist eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss. Der Abzug bleibt derselbe wie überall im Kanton Schwyz, seine Wirkung in Franken ist geringer.
Wer Feusisberg mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Feusisberg mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Feusisberg nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Schwyz einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Feusisberg ins Spiel.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Feusisberg wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Schwyz die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Schwyz zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Die häufigste Fehlrechnung besteht darin, den Abzugsbetrag für die Ersparnis zu halten. Das ist er nicht. Massgeblich ist, um wie viel die Steuer sinkt, wenn das steuerbare Einkommen um den Abzugsbetrag kleiner wird. Bei einem Wohnsitz in Feusisberg wirkt dabei der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die Kantons- und Gemeindesteuer, während die direkte Bundessteuer ihre eigene Rechnung führt. Beide Ergebnisse werden am Schluss addiert, nie vermischt.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 1'023,00 | CHF 1'372,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 1'116,00 | CHF 1'940,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 1'117,00 | CHF 2'220,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 16'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Coaching fällt nicht unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt bekommt, sollte nachfragen, ob tatsächlich Psychotherapie gemeint ist oder eine Zusatzversicherung. Für den Weiterbildungsabzug spielt die Krankenkasse ohnehin keine Rolle: Dort geht es um den beruflichen Zusammenhang, nicht um einen Krankheitswert. Diese Trennung gilt in Feusisberg wie in jeder anderen Gemeinde.
Bevor Sie rechnen
Rechnen Sie Bundessteuer und Kantons-/Gemeindesteuer getrennt und addieren Sie erst am Schluss. Wer beides vermischt, kommt regelmässig auf falsche Beträge.
Gemeinden im Bezirk Höfe
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Schwyz
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Feusisberg am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Feusisberg ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Feusisberg ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Schwyz öffnen, Zeile Feusisberg suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| data.sz.ch Gesamtsteuerfüsse der Schwyzer Gemeinden (ohne Kultussteuer) abzüglich Kantonssteuerfuss 110 % | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.