Steuerfuss Gletterens: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Für Gletterens gilt 2025 ein Steuerfuss von 68,9, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Freiburg, nicht die Gemeinde.
Was ein Coaching nach Steuern kostet, entscheidet sich zur Hälfte am Wohnort. Diese Seite liefert den Wert für Gletterens.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 2022 |
| Steuerfuss | 68,9 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der einfachen Kantonssteuer. Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Gletterens liegt beim Steuerfuss unter dem kantonalen Mittel von Freiburg.
Wer Gletterens mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Gletterens mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Gletterens nicht ist
Der Steuerfuss von Gletterens gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.
Bund und Kanton getrennt
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Gletterens wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Freiburg die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Freiburg zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Gletterens gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'413,00 | CHF 2'762,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'619,00 | CHF 3'443,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'948,00 | CHF 4'051,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Gletterens einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Häufiger Irrtum
Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.
Gemeinden im District de la Broye
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Gletterens am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Gletterens ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Gletterens ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Gletterens, Jahrgang 2025. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Freiburg öffnen und dort Gletterens suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.