Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Laupersdorf: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

126% der einfachen Staatssteuer
Steuerperiode 2026.
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

In Laupersdorf beträgt der Gemeindesteuerfuss 126, gemessen als % der einfachen Staatssteuer, Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Solothurn festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.

Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in Laupersdorf in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.

Was genau gilt

Datenblatt 2026
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer2426
Steuerfuss126
Einheit% der einfachen Staatssteuer

Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Staatssteuer. Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.

Im Kanton Solothurn zählt Laupersdorf zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.

Wer Laupersdorf mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Laupersdorf mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.

Was der Steuerfuss von Laupersdorf nicht ist

Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Laupersdorf ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.

Zwei Ebenen, zwei Abzüge

Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Laupersdorf wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Solothurn die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.

Welcher Abzug im Kanton Solothurn zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Vom Abzug zur Ersparnis

Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Laupersdorf multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Laupersdorf, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'901,00CHF 3'250,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'995,00CHF 3'819,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'280,00CHF 4'383,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'400 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Laupersdorf einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.

Gut zu wissen

Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.

Gemeinden im Bezirk Thal

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Solothurn

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Laupersdorf am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Häufige Fragen

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Laupersdorf ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Laupersdorf ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Woher die Zahl stammt

Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Laupersdorf, Jahrgang 2026. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.

Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Solothurn öffnen, Zeile Laupersdorf suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.