Steuerfuss Leibstadt: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Kantonales Steueramt Aargau, Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2026 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
In Leibstadt beträgt der Gemeindesteuerfuss 102, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer, Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Aargau festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.
Wer in Leibstadt ein Coaching bezahlt und wissen will, was davon steuerlich abziehbar ist, braucht zwei Zahlen: den Abzug, den der Kanton Aargau zulässt, und den Steuerfuss der Wohngemeinde. Diese Seite führt beide getrennt.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 4311 |
| Steuerfuss | 102 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Kantonssteuer. Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Leibstadt liegt beim Steuerfuss unter dem kantonalen Mittel von Aargau.
Für die Frage, ob ein Coaching abziehbar ist, spielt die Einordnung von Leibstadt keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um die Wirkung in Franken geht. Deshalb steht die rechtliche Frage auf der Kantonsseite und die Rechengrösse hier. Diese Trennung hält die beiden Themen sauber auseinander.
Was der Steuerfuss von Leibstadt nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Aargau einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Leibstadt ins Spiel.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Leibstadt gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Aargau setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.
Welcher Abzug im Kanton Aargau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Der Steuerfuss von Leibstadt ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 3'041,00 | CHF 3'390,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'477,00 | CHF 4'301,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'606,00 | CHF 4'709,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 18'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus Leibstadt heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.
Ein Hinweis vorab
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im Bezirk Zurzach
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Aargau
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Leibstadt am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Leibstadt ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Leibstadt ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Für Leibstadt liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Aargau öffnen und dort Leibstadt suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kantonales Steueramt Aargau, Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2026 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.