Steuerfuss Les Verrières: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Coefficients communaux et cantonal en vigueur dans les communes neuchâteloises, années 2024 à 2026, Service des contributions
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Kurz beantwortet
Für Les Verrières gilt 2026 ein Steuerfuss von 79, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Neuenburg, nicht die Gemeinde.
In Les Verrières gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Neuenburg. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 6511 |
| Steuerfuss | 79 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet) |
Bezugsgrösse: % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Das ist der häufigste Fehler beim Kantonsvergleich und der Grund, warum dieselbe Gemeinde in zwei Portalen mit zwei verschiedenen Zahlen auftaucht, ohne dass eine davon falsch wäre.
Der Steuerfuss von Les Verrières ist leicht überdurchschnittlich für den Kanton Neuenburg.
Innerhalb des Kantons Neuenburg bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Les Verrières ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.
Was der Steuerfuss von Les Verrières nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Neuenburg einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Les Verrières ins Spiel.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Les Verrières gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Neuenburg setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.
Welcher Abzug im Kanton Neuenburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Der Steuerfuss von Les Verrières ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 3'151,00 | CHF 3'500,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'500,00 | CHF 4'324,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'729,00 | CHF 4'832,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'400 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Les Verrières beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Ein Hinweis vorab
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im Canton de Neuchâtel
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Neuenburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Les Verrières am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Les Verrières ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Les Verrières ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Neuenburg öffnen und dort Les Verrières suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Coefficients communaux et cantonal en vigueur dans les communes neuchâteloises, années 2024 à 2026, Service des contributions | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 1. Oktober 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.