Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Mont-Vully: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

58% der einfachen Kantonssteuer
Steuerperiode 2025.
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2025

Kurz beantwortet

Mont-Vully rechnet 2025 mit 58, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Diese Grösse wirkt auf die Kantons- und Gemeindesteuer, nicht auf die direkte Bundessteuer.

Was ein Coaching nach Steuern kostet, entscheidet sich zur Hälfte am Wohnort. Diese Seite liefert den Wert für Mont-Vully.

Der Steuerfuss im Detail

Auf einen Blick (2025)
Jahrgang der Angabe2025
BFS-Nummer2284
Steuerfuss58
Einheit% der einfachen Kantonssteuer

Einheit dieser Zahl: % der einfachen Kantonssteuer. Wer sie mit einem Wert aus einem anderen Kanton nebeneinanderstellt, vergleicht sonst Äpfel mit Birnen. Das ist der häufigste Fehler in Vergleichsportalen, weil die Einheit dort meist gar nicht mitgeführt wird.

Mont-Vully liegt beim Steuerfuss deutlich unter dem Mittel des Kantons Freiburg. Ein Abzug wirkt sich hier in Franken entsprechend schwächer aus als in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuss.

Wer Mont-Vully mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Mont-Vully mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.

Was der Steuerfuss von Mont-Vully nicht ist

Der Wert oben ist kein Preis und kein Vergleichsindex. Er beschreibt keine Lebenshaltungskosten, keine Gebühren und keine Qualität der Gemeindeleistungen. Er beschreibt genau eine Rechengrösse. Portale, die daraus eine Rangliste der attraktivsten Wohnorte bauen, mischen Grössen, die nichts miteinander zu tun haben.

Bund und Kanton getrennt

Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Mont-Vully wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.

Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Mont-Vully zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Mont-Vully, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'254,00CHF 2'603,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'446,00CHF 3'270,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'752,00CHF 3'855,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Coaching, Beratung, Therapie

Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Mont-Vully beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.

Häufiger Irrtum

Notieren Sie auf der Rechnung, welches berufliche Ziel das Coaching verfolgt. Das ist der Beleg, der später fehlt.

Gemeinden im Bezirk See / District du Lac

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Mont-Vully am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Mont-Vully ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Mont-Vully ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Woher die Zahl stammt

Die Angabe für Mont-Vully stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2025. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.

Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)Publikation aufrufenSteuerperiode 20257. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.