Steuerfuss Nesslau: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Kanton St. Gallen, Steuerfuss-Übersicht aller SG-Gemeinden
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Nesslau liegt für das Jahr 2026 bei 114, gemessen als % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton St. Gallen. Was das für eine Rechnung in Nesslau bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 3360 |
| Steuerfuss | 114 |
| Einheit | % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde) |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Nesslau bewegt sich im Mittelfeld des Kantons St. Gallen.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Nesslau heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Nesslau nicht ist
Der Steuerfuss von Nesslau gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.
Bund und Kanton getrennt
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton St. Gallen kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Nesslau kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton St. Gallen zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Nesslau zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'277,00 | CHF 2'626,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'618,00 | CHF 3'442,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'676,00 | CHF 3'779,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Nesslau beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Aus der Praxis
Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.
Gemeinden im Wahlkreis Toggenburg
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton St. Gallen
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Nesslau am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Nesslau ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Nesslau ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kanton St. Gallen, Steuerfuss-Übersicht aller SG-Gemeinden | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.