Steuerfuss Schöfflisdorf: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
statistik.zh.ch OGD Steuerfuesse
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Schöfflisdorf rechnet 2026 mit 94, gemessen als % des einfachen Staatssteuersatzes. Diese Grösse wirkt auf die Kantons- und Gemeindesteuer, nicht auf die direkte Bundessteuer.
Der Steuerfuss von Schöfflisdorf ist die Rechengrösse, die aus einem Abzug einen Frankenbetrag macht. Hier steht sie mit Stand und Quelle.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 99 |
| Steuerfuss | 94 |
| Einheit | % des einfachen Staatssteuersatzes |
Bezugsgrösse: % des einfachen Staatssteuersatzes. Das ist der häufigste Fehler beim Kantonsvergleich und der Grund, warum dieselbe Gemeinde in zwei Portalen mit zwei verschiedenen Zahlen auftaucht, ohne dass eine davon falsch wäre.
Der Steuerfuss von Schöfflisdorf ist leicht unterdurchschnittlich für den Kanton Zürich.
Wer Schöfflisdorf mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Schöfflisdorf mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Schöfflisdorf nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Zürich einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Schöfflisdorf ins Spiel.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Zürich kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Schöfflisdorf kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Zürich zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Schöfflisdorf zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 1'689,00 | CHF 2'038,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'144,00 | CHF 2'968,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'325,00 | CHF 3'428,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'600 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Häufiger Irrtum
Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.
Gemeinden im Bezirk Dielsdorf
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Zürich
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Schöfflisdorf am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Schöfflisdorf ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Schöfflisdorf ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Zürich öffnen, Zeile Schöfflisdorf suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| statistik.zh.ch OGD Steuerfuesse | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.