Steuerfuss Schongau: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Dienststelle Steuern Kanton Luzern, Steuereinheiten 2026 natürliche Personen (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Für Schongau gilt 2026 ein Steuerfuss von 2,1, gemessen als Einheiten (Vielfaches der einfachen Steuer). Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Luzern, nicht die Gemeinde.
Diese Uebersicht ordnet Schongau im Kanton Luzern ein und benennt, welche Zahl für die Rechnung gebraucht wird und welche nicht.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 1041 |
| Steuerfuss | 2,1 |
| Einheit | Einheiten (Vielfaches der einfachen Steuer) |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: Einheiten (Vielfaches der einfachen Steuer). Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Im Kanton Luzern zählt Schongau zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.
Der Vergleich innerhalb des Kantons ist der einzige, der ohne Umrechnung funktioniert. Alle Gemeinden im Kanton Luzern setzen ihren Steuerfuss auf dieselbe einfache Steuer an, deshalb sind ihre Werte direkt gegeneinander lesbar. Sobald eine Zahl aus einem anderen Kanton danebensteht, gilt das nicht mehr: Dort kann eine andere Bezugsgrösse und eine andere Schreibweise gelten, und aus zwei Zahlen, die gleich aussehen, werden zwei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.
Was der Steuerfuss von Schongau nicht ist
Der Steuerfuss von Schongau gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Schongau keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton Luzern für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.
Welcher Abzug im Kanton Luzern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Luzern zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Schongau gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'308,00 | CHF 2'657,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'308,00 | CHF 3'132,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'396,00 | CHF 3'499,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus Schongau heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.
Gut zu wissen
Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.
Gemeinden im Wahlkreis Hochdorf
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Luzern
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Schongau am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Schongau ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Schongau ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Für Schongau liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Schongau ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Dienststelle Steuern Kanton Luzern, Steuereinheiten 2026 natürliche Personen (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.