Steuerfuss Seltisberg: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
data.bl.ch Datensatz 10580
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Seltisberg liegt für das Jahr 2026 bei 59, gemessen als % der Staatssteuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Wer in Seltisberg ein Coaching bezahlt und wissen will, was davon steuerlich abziehbar ist, braucht zwei Zahlen: den Abzug, den der Kanton Basel-Landschaft zulässt, und den Steuerfuss der Wohngemeinde. Diese Seite führt beide getrennt.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 2833 |
| Steuerfuss | 59 |
| Einheit | % der Staatssteuer |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der Staatssteuer. Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Seltisberg bewegt sich im Mittelfeld des Kantons Basel-Landschaft.
Wer Seltisberg mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Seltisberg mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Seltisberg nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Basel-Landschaft einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Seltisberg ins Spiel.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Seltisberg wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.
Welcher Abzug im Kanton Basel-Landschaft zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Seltisberg einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'692,00 | CHF 3'041,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'057,00 | CHF 3'881,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'293,00 | CHF 4'396,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Seltisberg einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Häufiger Irrtum
Bei Selbstständigkeit gehört der Aufwand in die Buchhaltung, nicht in die Rubrik Berufskosten.
Gemeinden im Bezirk Liestal
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Basel-Landschaft
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Seltisberg am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Seltisberg ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Seltisberg ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Die Zahl für Seltisberg wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Seltisberg ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| data.bl.ch Datensatz 10580 | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.