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Steuerfuss Steinhausen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

53% der einfachen Steuer
Steuerperiode 2026.
data.zg.ch Ressource 849
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

In Steinhausen beträgt der Gemeindesteuerfuss 53, gemessen als % der einfachen Steuer, Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Zug festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.

Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Zug. Was das für eine Rechnung in Steinhausen bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.

Der Steuerfuss im Detail

Die Werte im Überblick, Stand 2026
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer1708
Steuerfuss53
Einheit% der einfachen Steuer

Einheit dieser Zahl: % der einfachen Steuer. Wer sie mit einem Wert aus einem anderen Kanton nebeneinanderstellt, vergleicht sonst Äpfel mit Birnen. Das ist der häufigste Fehler in Vergleichsportalen, weil die Einheit dort meist gar nicht mitgeführt wird.

Steinhausen liegt beim Steuerfuss nahe am Mittel des Kantons Zug.

Innerhalb des Kantons Zug bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Steinhausen ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.

Was der Steuerfuss von Steinhausen nicht ist

Der Steuerfuss von Steinhausen gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.

Bund und Kanton getrennt

Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Zug kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Steinhausen kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.

Welcher Abzug im Kanton Zug zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Steinhausen einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Steinhausen, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 868,00CHF 1'217,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 1'258,00CHF 2'082,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 1'572,00CHF 2'675,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Steinhausen beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.

Ein Hinweis vorab

Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.

Gemeinden im Kanton Zug

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Zug

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Steinhausen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Steinhausen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Steinhausen ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Belege

Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.

Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Steinhausen ist sie es.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
data.zg.ch Ressource 849Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.