Steuerfuss Tübach: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Kanton St. Gallen, Steuerfuss-Übersicht aller SG-Gemeinden
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Tübach liegt für das Jahr 2026 bei 79, gemessen als % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Zwei Nachbargemeinden im Kanton St. Gallen können für dasselbe Coaching unterschiedlich viel Steuerersparnis bedeuten. Diese Seite zeigt, wo Tübach steht.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 3218 |
| Steuerfuss | 79 |
| Einheit | % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde) |
Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Steuer (Gesamtsteuerfuss Gemeinde). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Im kantonalen Vergleich steht Tübach weit unten. Wer hier wohnt, zahlt weniger Steuern und spart mit einem Abzug entsprechend weniger absolut.
Wer Tübach mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Tübach mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Tübach nicht ist
Der Steuerfuss von Tübach ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Tübach keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton St. Gallen für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.
Welcher Abzug im Kanton St. Gallen zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Tübach einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 1'914,00 | CHF 2'263,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'200,00 | CHF 3'024,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'249,00 | CHF 3'352,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Tübach einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Ein Hinweis vorab
Wenn der Arbeitgeber zahlt, klären Sie vor der Unterschrift, ob eine Rückzahlungsklausel besteht und wie lange sie läuft.
Gemeinden im Wahlkreis Rorschach
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton St. Gallen
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Tübach am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Tübach ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Tübach ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Für Tübach liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Gemeinde Tübach publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kanton St. Gallen, Steuerfuss-Übersicht aller SG-Gemeinden | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.