Steuerfuss Unterentfelden: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Kantonales Steueramt Aargau, Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2026 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Unterentfelden liegt für das Jahr 2026 bei 113, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Diese Seite beantwortet für Unterentfelden eine einzige Frage: Was ist ein Weiterbildungsabzug hier wert? Die Bundessteuer bleibt dabei aussen vor, sie kennt keinen Gemeindesteuerfuss.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 4013 |
| Steuerfuss | 113 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Im Kanton Aargau zählt Unterentfelden zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.
Der Steuerfuss allein sagt noch nichts über die Steuerlast einer Person. Dazu gehören der Tarif des Kantons Aargau, die zulässigen Abzüge und das eigene Einkommen. Zwei Gemeinden mit gleichem Steuerfuss können deshalb zu unterschiedlichen Rechnungen führen, wenn Kirchensteuer oder weitere kommunale Abgaben hinzukommen. Diese Seite führt bewusst nur die Grösse, die für Unterentfelden amtlich publiziert ist.
Was der Steuerfuss von Unterentfelden nicht ist
Der Steuerfuss von Unterentfelden ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.
Bund und Kanton getrennt
Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Unterentfelden gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Aargau setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.
Welcher Abzug im Kanton Aargau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Aargau zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Unterentfelden gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 3'204,00 | CHF 3'553,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'663,00 | CHF 4'487,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'800,00 | CHF 4'903,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 18'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Unterentfelden einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Häufiger Irrtum
Notieren Sie auf der Rechnung, welches berufliche Ziel das Coaching verfolgt. Das ist der Beleg, der später fehlt.
Gemeinden im Bezirk Aarau
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Aargau
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Unterentfelden am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Unterentfelden ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Unterentfelden ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Für Unterentfelden liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Gemeinde Unterentfelden publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kantonales Steueramt Aargau, Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse 2026 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.