Steuerfuss Vuadens: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Für Vuadens gilt 2025 ein Steuerfuss von 82,8, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Freiburg, nicht die Gemeinde.
Der Steuerfuss von Vuadens ist die Rechengrösse, die aus einem Abzug einen Frankenbetrag macht. Hier steht sie mit Stand und Quelle.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 2160 |
| Steuerfuss | 82,8 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Vuadens bewegt sich im Mittelfeld des Kantons Freiburg.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Vuadens heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Vuadens nicht ist
Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Vuadens ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.
Bund und Kanton getrennt
Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Vuadens keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton Freiburg für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.
Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Vuadens zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'617,00 | CHF 2'966,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'840,00 | CHF 3'664,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'196,00 | CHF 4'299,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Bevor Sie rechnen
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im District de la Gruyère
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Vuadens am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Vuadens ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Vuadens ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Die Angabe für Vuadens stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2025. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.
Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.