Steuerfuss Weiningen (ZH): was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
statistik.zh.ch OGD Steuerfuesse
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Für Weiningen (ZH) gilt 2026 ein Steuerfuss von 107, gemessen als % des einfachen Staatssteuersatzes. Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Zürich, nicht die Gemeinde.
In Weiningen (ZH) gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Zürich. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 251 |
| Steuerfuss | 107 |
| Einheit | % des einfachen Staatssteuersatzes |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % des einfachen Staatssteuersatzes. Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Weiningen (ZH) bewegt sich im Mittelfeld des Kantons Zürich.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Weiningen (ZH) heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Weiningen (ZH) nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Zürich einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Weiningen (ZH) ins Spiel.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Weiningen (ZH) gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Zürich setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.
Welcher Abzug im Kanton Zürich zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Weiningen (ZH) einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 1'805,00 | CHF 2'154,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'291,00 | CHF 3'115,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'485,00 | CHF 3'588,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'600 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Coaching fällt nicht unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt bekommt, sollte nachfragen, ob tatsächlich Psychotherapie gemeint ist oder eine Zusatzversicherung. Für den Weiterbildungsabzug spielt die Krankenkasse ohnehin keine Rolle: Dort geht es um den beruflichen Zusammenhang, nicht um einen Krankheitswert. Diese Trennung gilt in Weiningen (ZH) wie in jeder anderen Gemeinde.
Aus der Praxis
Rechnen Sie Bundessteuer und Kantons-/Gemeindesteuer getrennt und addieren Sie erst am Schluss. Wer beides vermischt, kommt regelmässig auf falsche Beträge.
Gemeinden im Bezirk Dietikon
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Zürich
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Weiningen (ZH) am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Weiningen (ZH) ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Weiningen (ZH) ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Die Gemeinde Weiningen (ZH) publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| statistik.zh.ch OGD Steuerfuesse | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.