Gewinnungskosten
Kurz erklärt
Gewinnungskosten ist der Oberbegriff für Aufwendungen, die der Erzielung von Einkommen dienen. Berufskosten sind der Teil davon, der auf unselbstständige Erwerbstätigkeit entfällt.
Bei Selbstständigerwerbenden heisst die Kategorie geschäftsmässig begründeter Aufwand und wird in der Buchhaltung erfasst, nicht in der Berufskostenrubrik der Steuererklärung.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.