Kirchensteuer
Kurz erklärt
Die Kirchensteuer wird von den Landeskirchen erhoben, mit einem eigenen Steuerfuss auf derselben einfachen Steuer wie Kantons- und Gemeindesteuer. Wer keiner steuerpflichtigen Kirchgemeinde angehört, zahlt sie nicht.
Auf diesem Portal ist die Kirchensteuer in keiner Berechnung enthalten. Sie hängt von der Konfession ab und würde jede Angabe unvergleichbar machen. Wer ihr unterliegt, muss die ausgewiesenen Wirkungen entsprechend höher ansetzen: Ein Abzug wirkt dann auf eine grössere Bemessungsgrundlage.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.