Veranlagung
Kurz erklärt
Die Veranlagung ist der Entscheid der Steuerbehörde über die geschuldete Steuer. Erst sie ist verbindlich.
Ob ein Abzug anerkannt wird, entscheidet sich in der Veranlagung, nicht in einer Publikation. Rechner und Uebersichten liefern Grössenordnungen.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.