Coach werden in der Schweiz: was der Bund zurückzahlt
Kurz beantwortet
Der Bund erstattet 50 Prozent der Kursgebühren zurück, höchstens CHF 9’500 beim eidgenössischen Fachausweis und höchstens CHF 10’500 beim eidgenössischen Diplom (Art. 66f BBV). Voraussetzung ist, dass Sie die eidgenössische Prüfung tatsächlich ablegen. Bei einem reinen Verbandszertifikat entfällt der Beitrag vollständig.
Coach werden: was der Bund an die Ausbildung zurückzahlt
Wer einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung besucht, kann nach der Prüfung einen Antrag beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation stellen. Der Beitragssatz beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren. Gedeckelt ist nicht der Beitrag selbst, sondern die Summe, auf die er berechnet wird.
| Abschluss | Obergrenze anrechenbare Kursgebühren | Maximaler Beitrag |
|---|---|---|
| Eidgenössische Berufsprüfung (Fachausweis) | CHF 19’000 | CHF 9’500 |
| Eidgenössische höhere Fachprüfung (Diplom) | CHF 21’000 | CHF 10’500 |
| Verbandszertifikat ohne eidgenössische Prüfung | – | kein Beitrag |
Achten Sie auf die Zahl, die Ihnen genannt wird. Ausbildungsanbieter werben durchgehend mit CHF 10’500. Dieser Betrag gilt nur für die höhere Fachprüfung. Wer einen eidgenössischen Fachausweis anstrebt, erhält höchstens CHF 9’500. Die Differenz von CHF 1’000 taucht in keiner Anbieterbroschüre auf.
Nicht anrechenbar sind Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. Anrechenbar ist nur der Anteil der Kursgebühren, der unmittelbar der Wissensvermittlung dient.
Voraussetzungen für den Bundesbeitrag
- Steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt, an dem die Verfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen eröffnet wird.
- Der Kurs muss auf der Meldeliste stehen, und zwar im Jahr des Kursbeginns. Ein Kurs, der später aufgenommen wurde, zählt nicht.
- Sie müssen zur Prüfung antreten. Ob Sie bestehen, spielt für den Anspruch keine Rolle. Wer die Ausbildung abschliesst, aber die Prüfung nicht ablegt, erhält nichts.
Wer die Kursgebühren nicht vorstrecken kann, hat einen zweiten Weg: Teilbeiträge vor der Prüfung, sofern die anrechenbaren Kursgebühren pro Antrag CHF 3’500 übersteigen.
Was die Coach-Ausbildung bei den Anbietern kostet
Die Schweizerische Gesellschaft für Beratung führt 21 akkreditierte Kollektivmitglieder. Sechs davon publizieren Preise auf ihrer Website, fünfzehn nicht. Bei einem Teil fehlt eine Kostenseite vollständig, bei einem anderen führt die Lehrgangsseite keinen Betrag. Das ist die erste Information dieses Abschnitts: Preisvergleich ist in diesem Feld nicht vorgesehen.
Bei den sechs Anbietern mit Preisangabe folgt jeder einer anderen Logik. Deshalb steht in der Tabelle jeweils dabei, was der Betrag umfasst. Ein Betrag ohne Leistungsumfang ist in diesem Feld wertlos.
| Anbieter | Betrag | Umfang |
|---|---|---|
| Akademie für Individualpsychologie | CHF 3’500 pro Semester | zzgl. CHF 300 Aufnahme, ca. CHF 600 Blocktage, CHF 70 pro Stunde Supervision, CHF 990 Diplomprüfung |
| aeon | CHF 5’400 | 10 Tage, inkl. Unterlagen, ein Einzelcoaching, zwei Lehrcoachings, Prüfung und Zertifikat |
| ipc-akademie | CHF 12’540 | Gesamtausbildung ohne Prüfung, zzgl. CHF 2’250 Prüfungskosten |
| Logotherapie.ch | CHF 17’200 | Basis, Aufbau und Expertise zusammen; Supervision mit CHF 4’000 separat ausgewiesen |
Zwei weitere Kollektivmitglieder publizieren zwar Preise, aber für Ausbildungen ausserhalb der Beratung, nämlich Strukturelle Integration und Naturheilpraktiker. Sie stehen deshalb nicht in der Tabelle.
Woran Sie einen vergleichbaren Preis erkennen
Fragen Sie nach den Gesamtkosten bis zum Abschluss, aufgeschlüsselt in Lehrgangsgebühr, Prüfungs- und Diplomgebühr sowie Zusatzkosten für Supervision, Material und Aufnahme. Ein Semesterpreis ohne Angabe der Semesterzahl und ein Modulpreis ohne Angabe der Modulzahl sagen nichts über die Gesamtbelastung.
Warum der eidgenössische Abschluss finanziell zählt
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Zwischen einem Verbandszertifikat und einem eidgenössischen Abschluss liegt deshalb nicht nur ein Unterschied im Ansehen, sondern ein fünfstelliger Betrag: Nur der eidgenössische Weg löst den Bundesbeitrag aus.
Welche Labels es daneben gibt und was sie jeweils voraussetzen, steht im Silo Anerkennung. Die Begriffe dazu finden Sie im Glossar unter eidgenössischer Fachausweis, bso und SGfB.
Ausbildungskosten zusätzlich von den Steuern abziehen
Der Bundesbeitrag ist das eine, der Weiterbildungsabzug das andere. Beide schliessen sich nicht aus. Bei der direkten Bundessteuer sind Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bis CHF 13’000 abziehbar, bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt der Höchstbetrag Ihres Wohnkantons.
Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zwischen Erstausbildung und Weiterbildung: Wer bereits einen ersten Berufsabschluss hat und sich zum Coach ausbilden lässt, bewegt sich im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung. Was in Ihrem Kanton gilt, steht in der Kantonsübersicht, und was ein Abzug in Franken bringt, rechnet der Steuerabzugs-Rechner aus.
Häufige Fragen zur Coach-Ausbildung
Bekomme ich den Beitrag auch, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde. Sie müssen sie aber ablegen.
Zahlt der Bund auch an eine reine Verbandsausbildung?
Nein. Beiträge gibt es nur für Kurse, die auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereiten und im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste standen.
Wie viel bleibt bei einer Ausbildung von CHF 14’000 unter dem Strich?
Sind alle CHF 14’000 anrechenbar und streben Sie einen Fachausweis an, greift der Deckel von CHF 19’000 nicht. Der Beitrag beträgt dann 50 Prozent, also CHF 7’000. Bei CHF 22’000 anrechenbaren Gebühren wären es nicht CHF 11’000, sondern die maximalen CHF 9’500.
Kann ich den Beitrag vor der Prüfung beantragen?
Nur als Teilbeitrag und nur, wenn die anrechenbaren Kursgebühren pro Antrag CHF 3’500 übersteigen. Der reguläre Weg läuft nach der Prüfung.
Zählen Reise und Unterkunft zu den Kursgebühren?
Nein. Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung sind ausdrücklich nicht anrechenbar.
Warum publizieren so wenige Anbieter ihre Preise?
Dazu gibt es keine belastbare Auskunft. Feststellbar ist nur der Befund: Von 21 akkreditierten Kollektivmitgliedern der SGfB führen sechs einen Preis auf ihrer Website.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Berufsbildungsverordnung (BBV), SR 412.101 | Art. 66c, 66e und 66f BBV | Fassung mit Anwendungsdatum 1. Oktober 2026 | 7. September 2026 |
| Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG | Fedlex, Stand 1. Januar 2026 | 7. September 2026 |
| Schweizerische Gesellschaft für Beratung (SGfB) | Verzeichnis der Kollektivmitglieder | 21 Mitglieder | 7. September 2026 |
| Preisangaben der Anbieter | Websites von aeon, Akademie für Individualpsychologie, ipc-akademie und Logotherapie.ch | eigene Erhebung | 7. September 2026 |