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Abzug

Coaching steuerlich absetzen: was Bund und Kanton zulassen

Lesezeit: 5 Minuten · Stand: 9. September 2026

Cover-Card Abzug: Coaching steuerlich absetzen – CHF 13'000 pro Person und Steuerjahr, direkte Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG)
Cover-Card Abzug: Coaching steuerlich absetzen – CHF 13'000 pro Person und Steuerjahr, direkte Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG)

Kurz beantwortet

Bei der direkten Bundessteuer sind Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bis CHF 13’000 pro Jahr abziehbar (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gilt der Höchstbetrag Ihres Wohnkantons; er reicht von CHF 10’700 im Tessin bis CHF 19’100 in Basel-Stadt.

Coaching steuerlich absetzen: warum zwei Beträge gelten

Die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Beim Bund gilt seit der Steuerperiode 2025 ein Höchstbetrag von CHF 13’000. Was Ihr Kanton zulässt, steht in seinem eigenen Steuergesetz.

Deshalb kursieren im Netz widersprüchliche Zahlen. Sie sind meist nicht falsch abgeschrieben, sondern stammen von unterschiedlichen Ebenen oder aus unterschiedlichen Jahren. Der am häufigsten zitierte Wert von CHF 12’000 ist der Stand vor dem letzten Ausgleich der kalten Progression.

Weiterbildungsabzug nach Kanton

Wir haben alle 26 Kantone erhoben. Die Spannweite ist erheblich, und der Wohnkanton entscheidet über mehrere tausend Franken abziehbaren Betrag.

Höchstbetrag Kantons- und Gemeindesteuern, Auswahl
Kanton Höchstbetrag Besonderheit
Basel-Stadt CHF 19’100 Gesetz nennt CHF 18’000; der höhere Wert ergibt sich aus dem Teuerungsausgleich
Aargau CHF 18’000 höchster Betrag ohne Indexierungszuschlag
Schwyz CHF 16’000 gültig ab 2026
Luzern, St. Gallen, Graubünden CHF 13’000 gleich hoch wie beim Bund
Zürich CHF 12’600 gültig ab 2026
Thurgau CHF 13’000 kein eigener Betrag; das Gesetz verweist auf die direkte Bundessteuer
Tessin CHF 10’700 tiefster Betrag der Schweiz

Den Betrag für Ihren Kanton samt Fundstelle im kantonalen Steuergesetz finden Sie in der Kantonsübersicht. Drei Kantone führen zwei Zahlen: einen Grundbetrag im Gesetz und einen höheren, indexierten Wert, der tatsächlich gilt. Wer nur den Gesetzestext liest, rechnet dort zu tief.

Was der Abzug in Franken bringt

Ein Abzug senkt das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Was er wert ist, ergibt sich aus Ihrem Grenzsteuersatz und, auf kantonaler Ebene, aus dem Steuerfuss Ihrer Gemeinde. Zwei Personen mit demselben Einkommen und demselben Coaching sparen in zwei Gemeinden unterschiedlich viel.

Ein Rechenbeispiel

Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000, alleinstehend, und Coaching-Kosten von CHF 5’000 sinkt die direkte Bundessteuer um CHF 330. In Frauenfeld kommen bei Kanton und Gemeinde CHF 941 dazu, zusammen also rund CHF 1’271. Die Rechnung für Ihre Gemeinde führt der Steuerabzugs-Rechner.

Wann Coaching als berufsorientierte Weiterbildung gilt

Abziehbar ist berufsorientierte Aus- und Weiterbildung. Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, nicht die Bezeichnung der Leistung. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine persönliche Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen.

Zwei Abgrenzungen entscheiden in der Praxis:

Was Sie belegen können müssen

Eine Quittung über einen Betrag genügt nicht. Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, aus der hervorgeht, worum es ging. Halten Sie fest, welches berufliche Ziel das Coaching verfolgt hat. Beides zusammen ist der Nachweis, den die Steuerbehörde sehen will, und beides lässt sich Monate später nur schwer rekonstruieren.

Bezahlt der Arbeitgeber, tragen nicht Sie die Kosten, und ein eigener Abzug entfällt in der Regel. Besteht eine Rückzahlungsklausel und zahlen Sie später zurück, verschiebt sich die Frage auf das Jahr der Rückzahlung.

Was Coaching nicht ist

Coaching ist keine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Wer eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt bekommt, sollte prüfen, ob tatsächlich Psychotherapie gemeint ist oder eine Zusatzversicherung. Für den Weiterbildungsabzug spielt die Krankenkasse ohnehin keine Rolle: Dort zählt der berufliche Zusammenhang, nicht ein Krankheitswert.

Häufige Fragen zum Coaching-Abzug

Kann ich beide Höchstbeträge nebeneinander ausschöpfen?

Ja, aber nicht als Summe. Bund und Kanton rechnen getrennt: Beim Bund wird der Bundesbetrag angesetzt, beim Kanton der kantonale. Die beiden Ersparnisse werden am Schluss addiert.

Senkt der Steuerfuss meiner Gemeinde den Abzug?

Nein. Der Steuerfuss bestimmt nur, wie viel ein Abzug in Franken wert ist. Die Höhe des zulässigen Abzugs legt der Kanton fest.

Was gilt, wenn ich mitten im Jahr umziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist. Zur Ausbildung selbst finden Sie mehr im Silo Ausbildung.

Muss ich die Rechnung der Steuererklärung beilegen?

Ob Belege einzureichen oder nur aufzubewahren sind, regelt jeder Kanton selbst. Aufbewahren sollten Sie sie in jedem Fall.

Ist ein Coach mit Verbandslabel steuerlich besser?

Nein. Für den Abzug zählt der berufliche Zusammenhang, nicht das Label des Anbieters.

Quellen
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG Fedlex, Stand 1. Januar 2026 7. September 2026
Kantonale Steuergesetze, 26 Kantone Fundstelle je Kanton in der Kantonsübersicht Steuerperiode 2025 bzw. 2026 7. September 2026
Gemeindesteuerfüsse kantonale Publikationen, Fundstelle auf jeder Gemeindeseite je Kanton unterschiedlich 7. September 2026