Coaching in der Steuererklärung: wo es hingehört
Kurz beantwortet
Der Weiterbildungsabzug hat in der Steuererklärung eine eigene Position, getrennt von den übrigen Berufskosten: Bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13’000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Der Kanton Solothurn führt ihn separat unter Ziffer 590 mit eigenem Formular. Ohne lückenlosen Kursbeleg wird gekürzt.
Werkzeug
Der Steuerabzugs-Rechner zeigt, was der Abzug in Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde in Franken bringt.
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
Wer die Kosten für ein Coaching selbst trägt, sucht in der Steuererklärung meist zuerst bei den übrigen Berufskosten. Dort steht der Betrag nicht. Der Gesetzgeber hat die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bewusst aus der allgemeinen Berufskosten-Pauschale herausgelöst und ihnen eine eigene Position mit eigenem Höchstbetrag gegeben. Wer das nicht weiss, findet die Zeile nicht oder trägt den Betrag am falschen Ort ein.
Warum der Weiterbildungsabzug nicht bei den übrigen Berufskosten steht
Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe c DBG erlaubt bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit den Abzug der übrigen für die Berufsausübung erforderlichen Kosten – und hält im gleichen Satz ausdrücklich fest, dass Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe j DBG vorbehalten bleibt. Diese Verweisung ist der Grund für die eigene Position: Der Gesetzgeber hat die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung 2016 bewusst aus der allgemeinen Berufskosten-Pauschale herausgenommen und ihnen einen eigenen, höheren Höchstbetrag gegeben.
Bei der direkten Bundessteuer gilt seit der Steuerperiode 2025 ein Höchstbetrag von CHF 13’000 pro Person und Jahr (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Weil dieser Betrag eigens geregelt ist, kann er nicht in der Pauschale für übrige Berufskosten untergehen – er braucht zwingend eine eigene Zeile oder ein eigenes Formular.
Wo Sie die Kosten bei der direkten Bundessteuer eintragen
Für die direkte Bundessteuer sammeln Angestellte ihre Berufsauslagen auf dem amtlichen Beiblatt zu den Berufskosten, das die Steuerverwaltung des Wohnkantons zusammen mit der Steuererklärung ausgibt. Die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung stehen dort als eigener Posten, getrennt von Fahrkosten, Verpflegungsmehrkosten und den übrigen Berufskosten nach Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG. Das Eidgenössische Steuerverwaltung-Kreisschreiben Nr. 42 zur steuerlichen Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten hält fest, dass der beruflich veranlasste Zusammenhang klar erstellt und belegt sein muss.
Wo die Kantone die Rubrik führen – Beispiel Kanton Solothurn
Wie die Kantons- und Gemeindesteuern diesen Abzug führen, richtet sich nach kantonalem Recht: Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe o StHG verpflichtet die Kantone zwar, einen Abzug für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung vorzusehen, überlässt ihnen aber die Höhe des Betrags. Genau deshalb kann keine gesamtschweizerisch einheitliche Zeilennummer existieren – jeder Kanton bildet die Rubrik in seiner eigenen Steuererklärung ab.
Der Kanton Solothurn zum Beispiel führt die Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten unter Ziffer 590 der Steuererklärung, mit einem eigenen Formular «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten» (§ 41 Nr. 11 Steuerbuch Solothurn). Der Höchstbetrag bei der Staatssteuer liegt dort bei CHF 12’400 ab der Steuerperiode 2026 – ein anderer Betrag als bei der direkten Bundessteuer, aber die gleiche Grundidee einer eigenen, separat ausgewiesenen Position. Für Ihren eigenen Kanton finden Sie die genaue Ziffer in der Kantonsübersicht oder in der Wegleitung, die jede kantonale Steuerverwaltung zur Steuererklärung veröffentlicht.
| Ebene | Rubrik / Formular | Höchstbetrag | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Direkte Bundessteuer | Eigener Posten auf dem Beiblatt Berufskosten, getrennt von den übrigen Berufskosten | CHF 13’000 | Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG |
| Kantons- und Gemeindesteuern, Beispiel Solothurn | Ziffer 590, eigenes Formular «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten» | CHF 12’400 (ab 2026) | § 41 Nr. 11 Steuerbuch SO |
| Kantons- und Gemeindesteuern, alle Kantone | Rubrik nach kantonalem Recht, Bezeichnung variiert | je nach Kanton | Art. 9 Abs. 2 Bst. o StHG |
Welche Belege das Steueramt verlangt
Eine blosse Zahlungsbestätigung genügt in der Praxis nicht. Verlangt wird eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, aus der Anbieter, Zeitraum und Inhalt des Coachings hervorgehen, sowie ein erkennbarer Bezug zur eigenen Erwerbstätigkeit. Der Kanton Solothurn führt das für seine Praxis aus: Ohne vollständige Belege werden die eigentlichen Kurskosten und in der Regel 50 Prozent der übrigen Kosten zum Abzug zugelassen – der Rest fällt weg. Andere Kantone handhaben unvollständige Nachweise unterschiedlich streng; massgebend ist die Wegleitung des Wohnkantons.
Was gilt, wenn der Arbeitgeber das Coaching bezahlt hat
Lohnausweis statt Steuererklärung
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung, tragen Sie selbst keine Kosten und machen dafür auch keinen eigenen Abzug geltend. Vom Arbeitgeber getragene Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung sind auf dem Lohnausweis unter Ziffer 13.3 zu bescheinigen und lösen bei der angestellten Person in der Regel keinen zusätzlichen Lohnbestandteil aus.
Anders liegt der Fall bei einer Rückzahlungsklausel: Muss die Weiterbildung bei einem Stellenwechsel ganz oder teilweise zurückbezahlt werden, verschiebt sich die Frage auf das Jahr der Rückzahlung. Dort kann ein eigener Abzug entstehen, weil die Kosten dann tatsächlich bei der angestellten Person anfallen.
Was bei Ehepaaren und bei unvollständigen Belegen gilt
Der Höchstbetrag gilt pro Person, nicht pro Ehepaar. Sind beide Ehepartner erwerbstätig und lassen sich beide Weiterbildungen mit dem jeweils eigenen beruflichen Zusammenhang belegen, kann jede Person den Abzug bis zum eigenen Höchstbetrag geltend machen – die Beträge werden nicht addiert und einer Person allein zugewiesen. Fehlt der Bezug zur eigenen Erwerbstätigkeit einer der beiden Personen, entfällt der Abzug für diesen Teil unabhängig vom Familieneinkommen.
Wer zwischen den Steuerperioden den Kanton wechselt, meldet die Kosten dort, wo die steuerliche Zugehörigkeit am Ende der Steuerperiode besteht; die Rubrik richtet sich dann nach der Steuererklärung des neuen Wohnkantons, nicht nach jener des alten.
Muss ich Coaching-Kosten in einer eigenen Zeile eintragen oder reichen die übrigen Berufskosten?
In einer eigenen Zeile. Weil Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG einen eigenen Höchstbetrag festlegt, ist die Position von den übrigen Berufskosten getrennt auszuweisen.
Wo finde ich die genaue Ziffer für meinen Kanton?
In der Wegleitung zur Steuererklärung Ihres Wohnkantons oder in der Kantonsübersicht. Die Bezeichnung reicht von einer eigenen Ziffer bis zu einem separaten Formular wie in Solothurn.
Was passiert, wenn ich den Kursbeleg nicht mehr habe?
Ohne Beleg kann die Steuerbehörde den Abzug kürzen oder streichen. Der Kanton Solothurn lässt bei unvollständigen Belegen die reinen Kurskosten und in der Regel 50 Prozent der übrigen Kosten zu; andere Kantone können strenger sein.
Zählt Coaching überhaupt als berufsorientierte Weiterbildung?
Massgebend ist der Zusammenhang mit der aktuellen oder einer absehbaren Erwerbstätigkeit, nicht die Bezeichnung der Leistung. Mehr dazu im Silo Abzug.
Gilt der Höchstbetrag pro Person oder pro Ehepaar?
Pro Person. Sind beide Ehepartner erwerbstätig und weiterbildungsbedingt, kann jede Person den Abzug bis zu ihrem eigenen Höchstbetrag geltend machen.
Was, wenn mein Arbeitgeber das Coaching bezahlt hat?
Dann tragen Sie selbst keine Kosten und machen keinen eigenen Abzug geltend. Der Arbeitgeber bescheinigt die Kosten auf dem Lohnausweis unter Ziffer 13.3.
Brauche ich für die Bundessteuer ein anderes Formular als für die Kantonssteuer?
Die Kosten stehen zwar bei Bund und Kanton auf getrennten Formularen mit je eigenem Höchstbetrag, doch die meisten Kantone verlangen dieselben Angaben und Belege für beide Ebenen auf einem gemeinsamen Beiblatt zur Steuererklärung.
Was Coaching in der Schweiz insgesamt kostet und wie sich ein Preis in ein Angebot einordnen lässt, steht im Silo Kosten.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) | Art. 26 Abs. 1 Bst. c und Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG | Fedlex, konsolidierte Fassung ab 2. September 2026 | 11. September 2026 |
| Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) | Art. 9 Abs. 2 Bst. o StHG | Fedlex, konsolidierte Fassung ab 1. Januar 2025 | 11. September 2026 |
| Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) | Kreisschreiben Nr. 42, Aus- und Weiterbildungskosten | 2017, Höchstbetrag im Kreisschreiben seither durch kalte Progression angepasst | 11. September 2026 |
| Kanton Solothurn, Steueramt | Steuerbuch § 41 Nr. 11, Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten | Version 06, 18. Dezember 2025 | 11. September 2026 |
Dieser Beitrag stellt die gesetzliche Grundlage und die formale Einordnung des Abzugs dar und ersetzt keine Beratung durch die zuständige kantonale Steuerbehörde oder eine Steuerberaterin. Für die verbindliche Auskunft zu Ihrer eigenen Steuererklärung ist Ihr Steueramt zuständig. Stand: 11. September 2026.