Steuerfuss Arbaz: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Koeffizient 1,25, Indexierung 146 Prozent: So bestimmt Arbaz die Gemeindesteuer für 2026. Der Kanton Wallis weicht damit von der Systematik der übrigen Kantone ab, weshalb hier zwei Zahlen stehen statt einer.
In Arbaz gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Wallis. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.
Der Steuerfuss im Detail
| Gemeinde | Arbaz |
|---|---|
| Kanton | Wallis |
| Koeffizient | 1,25 |
| Indexierung | 146 % |
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
Der Koeffizient allein ist kein Steuerfuss. Er wird erst zusammen mit der Indexierung aussagekräftig, und auch dann nur im Vergleich mit anderen Walliser Gemeinden. Aus diesem Grund führen wir für Arbaz keine Umrechnung in Prozent, auch nicht als Näherung.
Der Steuerfuss von Arbaz ist leicht überdurchschnittlich für den Kanton Wallis.
Dieser Vergleich gilt ausschliesslich innerhalb des Kantons Wallis. Er stellt Walliser Koeffizienten nebeneinander, die auf derselben Grundskala aufsetzen. Ein Vergleich mit Gemeinden ausserhalb des Kantons ist mit diesen Zahlen nicht möglich.
Was der Steuerfuss von Arbaz nicht ist
Der Wert beschreibt nicht, wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt. Dafür braucht es das steuerbare Einkommen, den Tarif des Kantons Wallis und die persönlichen Verhältnisse. Diese Seite liefert die kommunale Rechengrösse und den Nachweis, woher sie stammt, mehr nicht.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Arbaz keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton Wallis für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.
Welcher Abzug im Kanton Wallis zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Die häufigste Fehlrechnung besteht darin, den Abzugsbetrag für die Ersparnis zu halten. Das ist er nicht. Massgeblich ist, um wie viel die Steuer sinkt, wenn das steuerbare Einkommen um den Abzugsbetrag kleiner wird. Bei einem Wohnsitz in Arbaz wirkt dabei der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die Kantons- und Gemeindesteuer, während die direkte Bundessteuer ihre eigene Rechnung führt. Beide Ergebnisse werden am Schluss addiert, nie vermischt.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'702,00 | CHF 3'051,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'293,00 | CHF 4'117,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 4'097,00 | CHF 5'200,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'550 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Nicht jede Begleitung ist ein Coaching, und nicht jedes Coaching ist steuerlich Weiterbildung. Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf mit Bewilligungspflicht und kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Coaching ist es nicht. Wer in Arbaz eine Rechnung einreicht, sollte deshalb prüfen, was darauf steht: Eine Leistung, die als therapeutisch beschrieben ist, gehört nicht in die Rubrik der berufsorientierten Weiterbildung.
Häufiger Irrtum
Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.
Gemeinden im District de Sion
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Wallis
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Arbaz am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Arbaz ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Arbaz ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Für Arbaz liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Wallis öffnen, Zeile Arbaz suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.