Weiterbildungsabzug im Kanton Wallis
Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.
Kurz beantwortet
Im Kanton Wallis beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'550. Das Steuergesetz nennt CHF 12'000 (Art. 29 al. 1 let. n LF); der höhere Wert ergibt sich aus dem Ausgleich der kalten Progression. Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuergesetz Kanton Wallis, Art. 29 al. 1 let. n LF. Lex Wallis 642.1. Betrag direkt im kantonalen Gesetzestext gegengeprüft. | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2024 | 7. September 2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.