Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Weiterbildungsabzug im Kanton Wallis

Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.

Kurz beantwortet

Im Kanton Wallis beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'550. Das Steuergesetz nennt CHF 12'000 (Art. 29 al. 1 let. n LF); der höhere Wert ergibt sich aus dem Ausgleich der kalten Progression. Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steuergesetz Kanton Wallis, Art. 29 al. 1 let. n LF. Lex Wallis 642.1. Betrag direkt im kantonalen Gesetzestext gegengeprüft.Publikation aufrufenSteuerperiode 20247. September 2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Zum Weiterlesen

Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.