Steuerfuss Biglen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Biglen rechnet 2025 mit 1,9, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Diese Grösse wirkt auf die Kantons- und Gemeindesteuer, nicht auf die direkte Bundessteuer.
Wer in Biglen ein Coaching bezahlt und wissen will, was davon steuerlich abziehbar ist, braucht zwei Zahlen: den Abzug, den der Kanton Bern zulässt, und den Steuerfuss der Wohngemeinde. Diese Seite führt beide getrennt.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 603 |
| Steuerfuss | 1,9 |
| Einheit | Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer |
Diese Zahl bedeutet: Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Biglen liegt beim Steuerfuss über dem Mittel des Kantons Bern.
Innerhalb des Kantons Bern bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Biglen ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.
Was der Steuerfuss von Biglen nicht ist
Der Wert beschreibt nicht, wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt. Dafür braucht es das steuerbare Einkommen, den Tarif des Kantons Bern und die persönlichen Verhältnisse. Diese Seite liefert die kommunale Rechengrösse und den Nachweis, woher sie stammt, mehr nicht.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Biglen, sondern der Kanton Bern, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Biglen zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'728,00 | CHF 3'077,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'154,00 | CHF 3'978,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'463,00 | CHF 4'566,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Biglen beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Gut zu wissen
Bewahren Sie Rechnungen und Kursbestätigungen zusammen auf. Die Steuerbehörde fragt erfahrungsgemäss Monate später nach.
Gemeinden im Verwaltungskreis Bern-Mittelland
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Biglen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Biglen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Biglen ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Die Angabe für Biglen stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2025. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Bern öffnen, Zeile Biglen suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.