Weiterbildungsabzug im Kanton Bern
Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.
Kurz beantwortet
Im Kanton Bern beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'500 (Art. 38 Abs. 1 Bst. n StG). Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG. Beide Abzüge werden getrennt geltend gemacht.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuergesetz Kanton Bern, Art. 38 Abs. 1 Bst. n StG. Wortlaut abrufbar im Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung; Gegencheck im kantonalen Gesetzestext noch offen. | Publikation aufrufen | keine Angabe | 7. September 2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.