Steuerfuss Bösingen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Bösingen liegt für das Jahr 2025 bei 76, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
In Bösingen gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Freiburg. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 2295 |
| Steuerfuss | 76 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Bezugsgrösse: % der einfachen Kantonssteuer. Das ist der häufigste Fehler beim Kantonsvergleich und der Grund, warum dieselbe Gemeinde in zwei Portalen mit zwei verschiedenen Zahlen auftaucht, ohne dass eine davon falsch wäre.
Bösingen liegt beim Steuerfuss unter dem kantonalen Mittel von Freiburg.
Für die Frage, ob ein Coaching abziehbar ist, spielt die Einordnung von Bösingen keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um die Wirkung in Franken geht. Deshalb steht die rechtliche Frage auf der Kantonsseite und die Rechengrösse hier. Diese Trennung hält die beiden Themen sauber auseinander.
Was der Steuerfuss von Bösingen nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Freiburg einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Bösingen ins Spiel.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Bösingen, sondern der Kanton Freiburg, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Der Steuerfuss von Bösingen ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'518,00 | CHF 2'867,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'733,00 | CHF 3'557,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'074,00 | CHF 4'177,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus Bösingen heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.
Häufiger Irrtum
Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.
Gemeinden im Bezirk Sense
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Bösingen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Bösingen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Bösingen ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Die Angabe für Bösingen stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2025. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Bösingen ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.