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Steuerfuss La Sonnaz: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

76% der einfachen Kantonssteuer
Steuerperiode 2025.
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2025

Kurz beantwortet

Für La Sonnaz gilt 2025 ein Steuerfuss von 76, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Freiburg, nicht die Gemeinde.

Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in La Sonnaz in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.

Was genau gilt

Die Werte im Überblick, Stand 2025
Jahrgang der Angabe2025
BFS-Nummer2235
Steuerfuss76
Einheit% der einfachen Kantonssteuer

Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.

Der Steuerfuss von La Sonnaz ist leicht unterdurchschnittlich für den Kanton Freiburg.

Wer La Sonnaz mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer La Sonnaz mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.

Was der Steuerfuss von La Sonnaz nicht ist

Der Wert beschreibt nicht, wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt. Dafür braucht es das steuerbare Einkommen, den Tarif des Kantons Freiburg und die persönlichen Verhältnisse. Diese Seite liefert die kommunale Rechengrösse und den Nachweis, woher sie stammt, mehr nicht.

Bund und Kanton getrennt

Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an La Sonnaz gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Freiburg setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.

Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Die häufigste Fehlrechnung besteht darin, den Abzugsbetrag für die Ersparnis zu halten. Das ist er nicht. Massgeblich ist, um wie viel die Steuer sinkt, wenn das steuerbare Einkommen um den Abzugsbetrag kleiner wird. Bei einem Wohnsitz in La Sonnaz wirkt dabei der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die Kantons- und Gemeindesteuer, während die direkte Bundessteuer ihre eigene Rechnung führt. Beide Ergebnisse werden am Schluss addiert, nie vermischt.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in La Sonnaz, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'518,00CHF 2'867,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'733,00CHF 3'557,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'074,00CHF 4'177,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus La Sonnaz heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.

Häufiger Irrtum

Verlangen Sie eine Rechnung mit Leistungsbeschrieb, nicht nur eine Quittung über einen Betrag.

Gemeinden im District de la Sarine

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von La Sonnaz am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in La Sonnaz ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach La Sonnaz ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Woher die Zahl stammt

Für La Sonnaz liegt der Wert des Jahrgangs 2025 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.

Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)Publikation aufrufenSteuerperiode 20257. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.