Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Feldbrunnen-St. Niklaus: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

68% der einfachen Staatssteuer
Steuerperiode 2026.
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Feldbrunnen-St. Niklaus rechnet 2026 mit 68, gemessen als % der einfachen Staatssteuer. Diese Grösse wirkt auf die Kantons- und Gemeindesteuer, nicht auf die direkte Bundessteuer.

Der Steuerfuss von Feldbrunnen-St. Niklaus ist die Rechengrösse, die aus einem Abzug einen Frankenbetrag macht. Hier steht sie mit Stand und Quelle.

Die Zahl und ihre Herkunft

Steuerfuss und Quelle (2026)
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer2544
Steuerfuss68
Einheit% der einfachen Staatssteuer

Bezugsgrösse: % der einfachen Staatssteuer. Das ist der häufigste Fehler beim Kantonsvergleich und der Grund, warum dieselbe Gemeinde in zwei Portalen mit zwei verschiedenen Zahlen auftaucht, ohne dass eine davon falsch wäre.

Der Steuerfuss von Feldbrunnen-St. Niklaus gehört im Kanton Solothurn zu den tiefen. Das senkt die Steuerlast, mindert aber auch den Frankenwert jedes Abzugs.

Wer Feldbrunnen-St. Niklaus mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Feldbrunnen-St. Niklaus mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.

Was der Steuerfuss von Feldbrunnen-St. Niklaus nicht ist

Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Solothurn einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Feldbrunnen-St. Niklaus ins Spiel.

Warum die Bundessteuer separat läuft

Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Feldbrunnen-St. Niklaus wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.

Welcher Abzug im Kanton Solothurn zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Vom Abzug zur Ersparnis

Der Steuerfuss von Feldbrunnen-St. Niklaus ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Feldbrunnen-St. Niklaus, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'170,00CHF 2'519,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'241,00CHF 3'065,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'452,00CHF 3'555,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'400 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Abgrenzung

Nicht jede Begleitung ist ein Coaching, und nicht jedes Coaching ist steuerlich Weiterbildung. Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf mit Bewilligungspflicht und kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Coaching ist es nicht. Wer in Feldbrunnen-St. Niklaus eine Rechnung einreicht, sollte deshalb prüfen, was darauf steht: Eine Leistung, die als therapeutisch beschrieben ist, gehört nicht in die Rubrik der berufsorientierten Weiterbildung.

Gut zu wissen

Bewahren Sie Rechnungen und Kursbestätigungen zusammen auf. Die Steuerbehörde fragt erfahrungsgemäss Monate später nach.

Gemeinden im Bezirk Lebern

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Solothurn

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Feldbrunnen-St. Niklaus am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Feldbrunnen-St. Niklaus ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Feldbrunnen-St. Niklaus ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Belege

Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Feldbrunnen-St. Niklaus, Jahrgang 2026. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.

Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Solothurn öffnen und dort Feldbrunnen-St. Niklaus suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Amt für Gemeinden SO, Statistische Mitteilung Steuern und Gebuehren 2026 (PDF, geparst)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.