Steuerfuss Fétigny-Ménières: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Berechnet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Verhältnis der Gemeindesteuer zur einfachen Kantonssteuer, Steuerjahr 2026. Der Kanton publiziert die Gemeindesteuerfüsse nicht in erfassbarer Form.
Abgerufen am 10. September 2026
Kurz beantwortet
Steuerfuss Fétigny-Ménières, Stand 2026: 86, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Zusammen mit dem kantonalen Abzug des Kantons Freiburg ergibt sich daraus die Wirkung in Franken.
Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in Fétigny-Ménières in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.
Die Zahl und ihre Herkunft
Woher dieser Steuerfuss stammt
Der Kanton Freiburg publiziert die Gemeindesteuerfüsse nicht in einer Form, die wir direkt erfassen können. Der hier ausgewiesene Wert ist deshalb aus dem amtlichen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgeleitet: Er ist das Verhältnis der Gemeindesteuer zur einfachen Kantonssteuer für das Steuerjahr 2026.
Wir haben dieses Verfahren an 120 Gemeinden geprüft, deren Steuerfuss uns aus der kantonalen Quelle vorliegt. In 118 Fällen stimmte der abgeleitete Wert überein. Die beiden Abweichungen betrafen Gemeinden, deren kantonale Publikation einen älteren Jahrgang führt. Verbindlich ist in jedem Fall die Veranlagung.
Fétigny-Ménières liegt etwas höher als der Durchschnitt im Kanton Freiburg.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Fétigny-Ménières heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Fétigny-Ménières nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Freiburg einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Fétigny-Ménières ins Spiel.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Freiburg kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Fétigny-Ménières kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Fétigny-Ménières zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'664,00 | CHF 3'013,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'891,00 | CHF 3'715,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'253,00 | CHF 4'356,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Fétigny-Ménières beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Bevor Sie rechnen
Bei Selbstständigkeit gehört der Aufwand in die Buchhaltung, nicht in die Rubrik Berufskosten.
Gemeinden im District de la Broye
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Fétigny-Ménières am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Fétigny-Ménières ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Fétigny-Ménières ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Für Fétigny-Ménières liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Berechnet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Verhältnis der Gemeindesteuer zur einfachen Kantonssteuer, Steuerjahr 2026. Der Kanton publiziert die Gemeindesteuerfüsse nicht in erfassbarer Form. | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 10. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.