Steuerfuss Gibloux: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Steuerfuss Gibloux, Stand 2025: 82, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer. Zusammen mit dem kantonalen Abzug des Kantons Freiburg ergibt sich daraus die Wirkung in Franken.
Für Gibloux sind hier der geltende Steuerfuss, seine Einheit und die Quelle zusammengestellt, dazu die Einordnung im kantonalen Feld.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 2236 |
| Steuerfuss | 82 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Der Steuerfuss von Gibloux entspricht ungefähr dem kantonalen Durchschnitt.
Der Steuerfuss allein sagt noch nichts über die Steuerlast einer Person. Dazu gehören der Tarif des Kantons Freiburg, die zulässigen Abzüge und das eigene Einkommen. Zwei Gemeinden mit gleichem Steuerfuss können deshalb zu unterschiedlichen Rechnungen führen, wenn Kirchensteuer oder weitere kommunale Abgaben hinzukommen. Diese Seite führt bewusst nur die Grösse, die für Gibloux amtlich publiziert ist.
Was der Steuerfuss von Gibloux nicht ist
Der Wert beschreibt nicht, wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt. Dafür braucht es das steuerbare Einkommen, den Tarif des Kantons Freiburg und die persönlichen Verhältnisse. Diese Seite liefert die kommunale Rechengrösse und den Nachweis, woher sie stammt, mehr nicht.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Gibloux, sondern der Kanton Freiburg, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Freiburg zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Gibloux multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'605,00 | CHF 2'954,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'828,00 | CHF 3'652,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'182,00 | CHF 4'285,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus Gibloux heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.
Häufiger Irrtum
Wenn der Arbeitgeber zahlt, klären Sie vor der Unterschrift, ob eine Rückzahlungsklausel besteht und wie lange sie läuft.
Gemeinden im District de la Sarine
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Freiburg
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Gibloux am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Gibloux ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Gibloux ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Gibloux, Jahrgang 2025. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.
Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| opendata.fr.ch 18_03_coefficients (Einkommens- und Vermoegenssteuer) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.