Steuerfuss Graben: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Graben liegt für das Jahr 2025 bei 1,8, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
In Graben gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Bern. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 976 |
| Steuerfuss | 1,8 |
| Einheit | Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer |
Einheit dieser Zahl: Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Wer sie mit einem Wert aus einem anderen Kanton nebeneinanderstellt, vergleicht sonst Äpfel mit Birnen. Das ist der häufigste Fehler in Vergleichsportalen, weil die Einheit dort meist gar nicht mitgeführt wird.
Graben liegt beim Steuerfuss nahe am Mittel des Kantons Bern.
Wer Graben mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Graben mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Graben nicht ist
Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Graben ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Graben wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Bern die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Graben einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'672,00 | CHF 3'021,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'090,00 | CHF 3'914,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'392,00 | CHF 4'495,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Coaching fällt nicht unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt bekommt, sollte nachfragen, ob tatsächlich Psychotherapie gemeint ist oder eine Zusatzversicherung. Für den Weiterbildungsabzug spielt die Krankenkasse ohnehin keine Rolle: Dort geht es um den beruflichen Zusammenhang, nicht um einen Krankheitswert. Diese Trennung gilt in Graben wie in jeder anderen Gemeinde.
Bevor Sie rechnen
Bewahren Sie Rechnungen und Kursbestätigungen zusammen auf. Die Steuerbehörde fragt erfahrungsgemäss Monate später nach.
Gemeinden im Verwaltungskreis Oberaargau
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Graben am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Graben ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Graben ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2025. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Graben ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.