Steuerfuss Jussy: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 18 mars 2026 – Approbation du taux des centimes additionnels communaux 2026
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Jussy liegt für das Jahr 2026 bei 41, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Wer in Jussy ein Coaching bezahlt und wissen will, was davon steuerlich abziehbar ist, braucht zwei Zahlen: den Abzug, den der Kanton Genf zulässt, und den Steuerfuss der Wohngemeinde. Diese Seite führt beide getrennt.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 6626 |
| Steuerfuss | 41 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet) |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Jussy liegt beim Steuerfuss nahe am Mittel des Kantons Genf.
Innerhalb des Kantons Genf bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Jussy ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.
Was der Steuerfuss von Jussy nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Genf einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Jussy ins Spiel.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Genf kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Jussy kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Genf zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Jussy multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'719,00 | CHF 3'068,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'928,00 | CHF 3'752,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'927,00 | CHF 4'030,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Nicht jede Begleitung ist ein Coaching, und nicht jedes Coaching ist steuerlich Weiterbildung. Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf mit Bewilligungspflicht und kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Coaching ist es nicht. Wer in Jussy eine Rechnung einreicht, sollte deshalb prüfen, was darauf steht: Eine Leistung, die als therapeutisch beschrieben ist, gehört nicht in die Rubrik der berufsorientierten Weiterbildung.
Häufiger Irrtum
Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.
Gemeinden im Canton de Genève
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Genf
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Jussy am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Jussy ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Jussy ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Die Zahl für Jussy wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Genf öffnen, Zeile Jussy suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 18 mars 2026 – Approbation du taux des centimes additionnels communaux 2026 | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 1. Oktober 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.