Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Weiterbildungsabzug im Kanton Genf

Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.

Kurz beantwortet

Im Kanton Genf beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'791 ab Steuerperiode 2026 (Art. 36B LIPP, indexiert nach Art. 67 Abs. 2 LIPP; Betrag nach Art. 12 RCEPF; Steuerperiode 2025: CHF 12'756). Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG. Beide Abzüge werden getrennt geltend gemacht.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steuergesetz Kanton Genf, Art. 36B LIPP. Wortlaut abrufbar im Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung; Gegencheck im kantonalen Gesetzestext noch offen.Publikation aufrufenkeine Angabe7. September 2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.