Steuerfuss Le Grand-Saconnex: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 18 mars 2026 – Approbation du taux des centimes additionnels communaux 2026
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Kurz beantwortet
Le Grand-Saconnex rechnet 2026 mit 44, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Diese Grösse wirkt auf die Kantons- und Gemeindesteuer, nicht auf die direkte Bundessteuer.
Der Steuerfuss von Le Grand-Saconnex ist die Rechengrösse, die aus einem Abzug einen Frankenbetrag macht. Hier steht sie mit Stand und Quelle.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 6623 |
| Steuerfuss | 44 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet) |
Einheit dieser Zahl: % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Wer sie mit einem Wert aus einem anderen Kanton nebeneinanderstellt, vergleicht sonst Äpfel mit Birnen. Das ist der häufigste Fehler in Vergleichsportalen, weil die Einheit dort meist gar nicht mitgeführt wird.
Im Kanton Genf zählt Le Grand-Saconnex zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Le Grand-Saconnex heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Le Grand-Saconnex nicht ist
Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Le Grand-Saconnex ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Le Grand-Saconnex wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Genf die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Genf zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Le Grand-Saconnex einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'766,00 | CHF 3'115,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'978,00 | CHF 3'802,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'979,00 | CHF 4'082,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Gut zu wissen
Bewahren Sie Rechnungen und Kursbestätigungen zusammen auf. Die Steuerbehörde fragt erfahrungsgemäss Monate später nach.
Gemeinden im Canton de Genève
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Genf
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Le Grand-Saconnex am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Le Grand-Saconnex ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Le Grand-Saconnex ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Die Zahl für Le Grand-Saconnex wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Genf öffnen und dort Le Grand-Saconnex suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Communiqué hebdomadaire du Conseil d'Etat du 18 mars 2026 – Approbation du taux des centimes additionnels communaux 2026 | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 1. Oktober 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.