Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Lussery-Villars: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

75% der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total)
Steuerperiode 2026.
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Der Steuerfuss der Gemeinde Lussery-Villars liegt für das Jahr 2026 bei 75, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.

Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Waadt. Was das für eine Rechnung in Lussery-Villars bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.

Der Steuerfuss im Detail

Steuerfuss und Quelle (2026)
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer5487
Steuerfuss75
Einheit% der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total)

Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.

Der Steuerfuss von Lussery-Villars ist leicht überdurchschnittlich für den Kanton Waadt.

Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Lussery-Villars heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.

Was der Steuerfuss von Lussery-Villars nicht ist

Der Steuerfuss von Lussery-Villars ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.

Zwei Ebenen, zwei Abzüge

Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Lussery-Villars, sondern der Kanton Waadt, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.

Welcher Abzug im Kanton Waadt zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Die häufigste Fehlrechnung besteht darin, den Abzugsbetrag für die Ersparnis zu halten. Das ist er nicht. Massgeblich ist, um wie viel die Steuer sinkt, wenn das steuerbare Einkommen um den Abzugsbetrag kleiner wird. Bei einem Wohnsitz in Lussery-Villars wirkt dabei der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die Kantons- und Gemeindesteuer, während die direkte Bundessteuer ihre eigene Rechnung führt. Beide Ergebnisse werden am Schluss addiert, nie vermischt.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Lussery-Villars, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'462,00CHF 2'811,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'934,00CHF 3'758,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'332,00CHF 4'435,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Abgrenzung

Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Lussery-Villars einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.

Bevor Sie rechnen

Rechnen Sie Bundessteuer und Kantons-/Gemeindesteuer getrennt und addieren Sie erst am Schluss. Wer beides vermischt, kommt regelmässig auf falsche Beträge.

Gemeinden im District du Gros-de-Vaud

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Waadt

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Lussery-Villars am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Lussery-Villars ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Lussery-Villars ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Quelle und Stand

Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Lussery-Villars, Jahrgang 2026. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.

Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.