Weiterbildungsabzug im Kanton Waadt
Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.
Kurz beantwortet
Im Kanton Waadt beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 12'000 (Art. 37 al. 1 let. l LI). Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG. Beide Abzüge werden getrennt geltend gemacht.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuergesetz Kanton Waadt, Art. 37 al. 1 let. l LI. Wortlaut abrufbar im Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung; Gegencheck im kantonalen Gesetzestext noch offen. | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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