Steuerfuss Montanaire: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Montanaire liegt für das Jahr 2026 bei 70, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Der Steuerfuss von Montanaire ist die Rechengrösse, die aus einem Abzug einen Frankenbetrag macht. Hier steht sie mit Stand und Quelle.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 5693 |
| Steuerfuss | 70 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total) |
Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.
Im Kanton Waadt ist Montanaire beim Steuerfuss unauffällig.
Der Steuerfuss allein sagt noch nichts über die Steuerlast einer Person. Dazu gehören der Tarif des Kantons Waadt, die zulässigen Abzüge und das eigene Einkommen. Zwei Gemeinden mit gleichem Steuerfuss können deshalb zu unterschiedlichen Rechnungen führen, wenn Kirchensteuer oder weitere kommunale Abgaben hinzukommen. Diese Seite führt bewusst nur die Grösse, die für Montanaire amtlich publiziert ist.
Was der Steuerfuss von Montanaire nicht ist
Der Wert beschreibt nicht, wie hoch die Steuer im Einzelfall ausfällt. Dafür braucht es das steuerbare Einkommen, den Tarif des Kantons Waadt und die persönlichen Verhältnisse. Diese Seite liefert die kommunale Rechengrösse und den Nachweis, woher sie stammt, mehr nicht.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Montanaire, sondern der Kanton Waadt, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Waadt zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Waadt zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Montanaire gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'406,00 | CHF 2'755,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'868,00 | CHF 3'692,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'258,00 | CHF 4'361,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Aus der Praxis
Notieren Sie auf der Rechnung, welches berufliche Ziel das Coaching verfolgt. Das ist der Beleg, der später fehlt.
Gemeinden im District du Gros-de-Vaud
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Waadt
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Montanaire am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Montanaire ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Montanaire ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Die Zahl für Montanaire wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Montanaire ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.