Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Thörigen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

1,75Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer
Steuerperiode 2025.
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2025

Kurz beantwortet

Der Steuerfuss der Gemeinde Thörigen liegt für das Jahr 2025 bei 1,75, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.

Diese Seite beantwortet für Thörigen eine einzige Frage: Was ist ein Weiterbildungsabzug hier wert? Die Bundessteuer bleibt dabei aussen vor, sie kennt keinen Gemeindesteuerfuss.

Die Zahl und ihre Herkunft

Datenblatt 2025
Jahrgang der Angabe2025
BFS-Nummer989
Steuerfuss1,75
EinheitSteueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer

Massgeblich ist die Einheit: Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Ohne sie ist der Zahlenwert nicht interpretierbar. Ein Wert von hundert bedeutet je nach Kanton etwas völlig anderes, und ein Wert von eins komma fünf ist kein Tippfehler, sondern eine andere Rechenart.

Der Steuerfuss von Thörigen entspricht ungefähr dem kantonalen Durchschnitt.

Für die Frage, ob ein Coaching abziehbar ist, spielt die Einordnung von Thörigen keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um die Wirkung in Franken geht. Deshalb steht die rechtliche Frage auf der Kantonsseite und die Rechengrösse hier. Diese Trennung hält die beiden Themen sauber auseinander.

Was der Steuerfuss von Thörigen nicht ist

Der Steuerfuss von Thörigen gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.

Zwei Ebenen, zwei Abzüge

Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Thörigen wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.

Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Bern zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Thörigen gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Thörigen, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'644,00CHF 2'993,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 3'058,00CHF 3'882,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'356,00CHF 4'459,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Coaching, Beratung, Therapie

Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Thörigen beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.

Aus der Praxis

Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.

Gemeinden im Verwaltungskreis Oberaargau

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Thörigen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Fragen und Antworten

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Thörigen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Thörigen ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Quelle und Stand

Für Thörigen liegt der Wert des Jahrgangs 2025 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.

Die Gemeinde Thörigen publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), GeoparquetPublikation aufrufenSteuerperiode 20257. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.