Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Uttigen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

1,63Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer
Steuerperiode 2025.
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2025

Kurz beantwortet

In Uttigen beträgt der Gemeindesteuerfuss 1,63, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer, Stand 2025. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Bern festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.

Ein Abzug senkt nicht die Steuer, sondern das steuerbare Einkommen. Wie viel daraus in Uttigen in Franken wird, hängt am Steuerfuss der Gemeinde.

Die Zahl und ihre Herkunft

Auf einen Blick (2025)
Jahrgang der Angabe2025
BFS-Nummer885
Steuerfuss1,63
EinheitSteueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer

Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.

Uttigen liegt beim Steuerfuss unter dem kantonalen Mittel von Bern.

Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Uttigen heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.

Was der Steuerfuss von Uttigen nicht ist

Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Bern einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Uttigen ins Spiel.

Bund und Kanton getrennt

Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Uttigen gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Bern setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.

Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Wirkung in Franken

Der Steuerfuss von Uttigen ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Uttigen, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'577,00CHF 2'926,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'980,00CHF 3'804,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'270,00CHF 4'373,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Nicht jede Begleitung ist ein Coaching, und nicht jedes Coaching ist steuerlich Weiterbildung. Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf mit Bewilligungspflicht und kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Coaching ist es nicht. Wer in Uttigen eine Rechnung einreicht, sollte deshalb prüfen, was darauf steht: Eine Leistung, die als therapeutisch beschrieben ist, gehört nicht in die Rubrik der berufsorientierten Weiterbildung.

Häufiger Irrtum

Bei Selbstständigkeit gehört der Aufwand in die Buchhaltung, nicht in die Rubrik Berufskosten.

Gemeinden im Verwaltungskreis Thun

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Uttigen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Uttigen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Uttigen ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Belege

Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Uttigen, Jahrgang 2025. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.

Die Gemeinde Uttigen publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), GeoparquetPublikation aufrufenSteuerperiode 20257. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.