Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Steuerfuss Vich: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

63% der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total)
Steuerperiode 2026.
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Der Steuerfuss der Gemeinde Vich liegt für das Jahr 2026 bei 63, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.

Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Waadt. Was das für eine Rechnung in Vich bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.

Was genau gilt

Auf einen Blick (2026)
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer5732
Steuerfuss63
Einheit% der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total)

Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.

Vich liegt etwas günstiger als der Durchschnitt im Kanton Waadt.

Für die Frage, ob ein Coaching abziehbar ist, spielt die Einordnung von Vich keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um die Wirkung in Franken geht. Deshalb steht die rechtliche Frage auf der Kantonsseite und die Rechengrösse hier. Diese Trennung hält die beiden Themen sauber auseinander.

Was der Steuerfuss von Vich nicht ist

Der Steuerfuss von Vich ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.

Warum die Bundessteuer separat läuft

Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Vich keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton Waadt für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.

Welcher Abzug im Kanton Waadt zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Wirkung in Franken

Der Steuerfuss von Vich ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Vich, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'329,00CHF 2'678,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'776,00CHF 3'600,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'153,00CHF 4'256,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Vich einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.

Häufiger Irrtum

Bei Selbstständigkeit gehört der Aufwand in die Buchhaltung, nicht in die Rubrik Berufskosten.

Gemeinden im District de Nyon

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Waadt

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Vich am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Häufige Fragen

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Vich ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Vich ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Belege

Die Zahl für Vich wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.

Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Waadt öffnen und dort Vich suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.