Steuerfuss Vufflens-le-Château: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Vufflens-le-Château liegt für das Jahr 2026 bei 60,5, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Diese Uebersicht ordnet Vufflens-le-Château im Kanton Waadt ein und benennt, welche Zahl für die Rechnung gebraucht wird und welche nicht.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 5653 |
| Steuerfuss | 60,5 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total) |
Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Kantonssteuer (pour-cent total). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Vufflens-le-Château liegt etwas günstiger als der Durchschnitt im Kanton Waadt.
Wer Vufflens-le-Château mit einer Nachbargemeinde vergleicht, vergleicht tatsächlich zwei Steuerfüsse auf derselben Grundlage. Wer Vufflens-le-Château mit einer Gemeinde in einem anderen Kanton vergleicht, braucht zusätzlich den kantonalen Steuerfuss und die Bezugsgrösse beider Kantone. Das ist der Grund, warum Ranglisten über alle Gemeinden der Schweiz mit Vorsicht zu lesen sind: Sie stellen Zahlen nebeneinander, die unterschiedlich zustande kommen.
Was der Steuerfuss von Vufflens-le-Château nicht ist
Der Steuerfuss von Vufflens-le-Château ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Waadt kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Vufflens-le-Château kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Waadt zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Vufflens-le-Château multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'301,00 | CHF 2'650,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'743,00 | CHF 3'567,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'116,00 | CHF 4'219,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Vufflens-le-Château einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Ein Hinweis vorab
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im District de Morges
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Waadt
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Vufflens-le-Château am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Vufflens-le-Château ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Vufflens-le-Château ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2026. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Etat de Vaud, Arretes d'imposition 2026 (XLS) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.