Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Wigoltingen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

159% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)
Steuerperiode 2026.
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Für Wigoltingen gilt 2026 ein Steuerfuss von 159, gemessen als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Thurgau, nicht die Gemeinde.

Was ein Coaching nach Steuern kostet, entscheidet sich zur Hälfte am Wohnort. Diese Seite liefert den Wert für Wigoltingen.

Was genau gilt

Die Werte im Überblick, Stand 2026
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer4951
Steuerfuss159
Einheit% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)

Die Kantone rechnen nicht gleich. Hier gilt: % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Ein Vergleich mit einem Wert aus einem anderen Kanton ist nur bei gleicher Einheit sinnvoll, sonst stehen zwei Zahlen nebeneinander, die auf unterschiedliche Grundlagen zeigen.

Wigoltingen liegt etwas höher als der Durchschnitt im Kanton Thurgau.

Der Vergleich innerhalb des Kantons ist der einzige, der ohne Umrechnung funktioniert. Alle Gemeinden im Kanton Thurgau setzen ihren Steuerfuss auf dieselbe einfache Steuer an, deshalb sind ihre Werte direkt gegeneinander lesbar. Sobald eine Zahl aus einem anderen Kanton danebensteht, gilt das nicht mehr: Dort kann eine andere Bezugsgrösse und eine andere Schreibweise gelten, und aus zwei Zahlen, die gleich aussehen, werden zwei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.

Was der Steuerfuss von Wigoltingen nicht ist

Der Steuerfuss von Wigoltingen ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.

Bund und Kanton getrennt

Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Wigoltingen gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Thurgau setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.

Welcher Abzug im Kanton Thurgau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Wigoltingen multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Wigoltingen, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'439,00CHF 2'788,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'514,00CHF 3'338,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'613,00CHF 3'716,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Coaching, Beratung, Therapie

Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.

Aus der Praxis

Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.

Gemeinden im Bezirk Weinfelden

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Thurgau

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Wigoltingen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Häufige Fragen

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Wigoltingen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Wigoltingen ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Quelle und Stand

Die Angabe für Wigoltingen stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2026. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.

Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Thurgau öffnen, Zeile Wigoltingen suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.