Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Abzug

Weiterbildungsabzug im Kanton Thurgau

Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.

Kurz beantwortet

Der Kanton Thurgau setzt für die Kantons- und Gemeindesteuern keinen eigenen Höchstbetrag fest. Massgebend ist der für die direkte Bundessteuer geltende Betrag von CHF 13'000 (§ 34 Abs. 1 Ziff. 16 StG). Für die direkte Bundessteuer gilt derselbe Betrag nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steuergesetz Kanton Thurgau, § 34 Abs. 1 Ziff. 16 StG. Wortlaut abrufbar im Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung; Gegencheck im kantonalen Gesetzestext noch offen.Publikation aufrufenkeine Angabe7. September 2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

Ratgeber zum Thema

Zum Weiterlesen

Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.