Bundesbeitrag an vorbereitende Kurse
Kurz erklärt
Der Bund erstattet 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren für Kurse, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Der Antrag läuft nach der Prüfung.
Die Obergrenzen der anrechenbaren Gebühren betragen CHF 19'000 bei der Berufsprüfung und CHF 21'000 bei der höheren Fachprüfung (Art. 66f BBV). Nicht anrechenbar sind Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. Vorausgesetzt sind unter anderem steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz und ein Kurs, der im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste stand.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.