Meldeliste
Kurz erklärt
Die Meldeliste des Bundes verzeichnet die vorbereitenden Kurse, für die ein Bundesbeitrag möglich ist. Massgebend ist das Jahr des Kursbeginns.
Ein Kurs, der erst später aufgenommen wurde, begründet keinen Anspruch. Wer einen Beitrag einplant, sollte den Eintrag vor der Anmeldung prüfen und nicht auf die Zusage des Anbieters vertrauen.
Verwandte Begriffe
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.