Quellensteuer
Kurz erklärt
Bei der Quellensteuer zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Sie betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung.
Wer quellenbesteuert wird, reicht keine ordentliche Steuererklärung ein und kann Abzüge deshalb nicht auf dem üblichen Weg geltend machen. Für Weiterbildungskosten führt der Weg über eine Tarifkorrektur oder über die nachträgliche ordentliche Veranlagung. Die Fristen dafür sind kurz und kantonal geregelt.
Verwandte Begriffe
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.