Nachträgliche ordentliche Veranlagung
Kurz erklärt
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung überführt quellenbesteuerte Personen in das ordentliche Verfahren. Erst dort lassen sich Abzüge wie die Weiterbildung vollständig geltend machen.
Sie erfolgt in bestimmten Fällen von Amtes wegen, in anderen auf Antrag. Wer sie einmal beantragt hat, bleibt in der Regel im ordentlichen Verfahren. Ob sich der Schritt lohnt, hängt vom Einzelfall ab und ist nichts, was sich pauschal beantworten lässt.
Verwandte Begriffe
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.